Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)



Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter schreibt die Überprüfung externer Dienstleister vor, ob ausreichend Garantien (TOM – technische und organisatorische Maßnahmen) für die sichere Verarbeitung im Sinne der DSGVO vorliegen. Die von uns erstellte Checkliste mit den Maßnahmen, die die Hycom Data Lackner & Lackner OG getroffen hat bzw. bis zum Inkrafttreten der DSGVO am 25.05.2018 noch treffen werden, können Sie hier einsehen. Die Liste wird in jährlichem Abstand evaluiert und aktualisiert werden.

TOM.pdf